Ich – Susanne Hänsch, Ultravision Coaching + NLP Training, Wincklerstraße 17, 20459 Hamburg (nachfolgend „Ultravision“, „ich“) – führe Trainingsleistungen, Seminarleistungen, Kurse oder Workshops im Folgenden als „Veranstaltungen“ zusammengefasst durch.
Für diese Veranstaltungen setze ich ggf. beauftragte externe Mitarbeiter ein. Die durchführenden Mitarbeiter erbringen die Veranstaltungen in eigener Verantwortung. Für den Inhalt und die Art der Durchführung der Veranstaltung von externen Mitarbeitern übernehme ich keine Haftung.
1. Teilnahme und Anmeldung
Eine Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss immer schriftlich z.B. über ein Internetformular, E-Mail oder per Post erfolgen. Mit der Anmeldung erklären Sie, dass Sie körperlich, geistig und emotional in der Lage sind, an der Veranstaltung teilzunehmen. Sie erklären, dass Sie die alleinige Verantwortung für die Teilnahme tragen.
Grundsätzlich ist die Teilnahme allen Bildungsinteressierten möglich. Sofern für Veranstaltungen bestimmte Voraussetzungen für die Teilnahme bestehen, sind diese in der Beschreibung der Veranstaltung dargestellt.
Bei den Veranstaltungen ist die aktive Beteiligung jedes Teilnehmers wichtiger Bestandteil der Gruppenarbeit und die Bereitschaft dazu sollte von jedem mitgebracht werden.
Die Teilnehmerzahlen für alle Veranstaltungen sind begrenzt. Die Platzvergabe richtet sich nach der Reihenfolge, des Eingangs der schriftlichen Anmeldungen.
2. Zahlungsbedingung und Leistungsempfang
Durch die Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung des Entgelts. Bei Frühbucherpreisen und Sonderangeboten ist die Seminargebühr direkt nach der Anmeldung fällig. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie die Rechnung. 20 % der Teilnahmegebühr sind sofort fällig. Die Zahlung der gesamten Teilnahmegebühren ist 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Die Zahlung des Rechnungsbetrags muss durch Überweisung auf das, auf der Rechnung genannte Bankkonto erfolgen. Wenn der Zeitraum zwischen Anmeldung und Veranstaltungsbeginn weniger als 30 Tage beträgt, so ist die Zahlung sofort fällig.
Die Zahlungen können nur nach schriftlicher Vereinbarung in Raten erfolgen, hierfür kann ein Aufpreis verlangt werden.
Ein Recht auf Teilnahme entsteht erst nach fristgerechtem Zahlungseingang. Eine Verpflichtung zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren besteht auch dann, wenn die Veranstaltung nicht oder nur teilweise besucht wird.
Sollte eine Zahlung auch nach schriftlicher Mahnung nicht erfolgen, behält sich Ultravision vor, diese Forderung an ein Inkasso-Unternehmen zu geben.
Welche Leistung im Einzelnen im Veranstaltungspreis enthalten ist, geht aus der Veranstaltungsbeschreibung bzw. dem Angebot oder der Rechnung hervor.
Eventuell anfallende Kosten für Reise, Übernachtung und Verpflegung sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen.
Die Veranstaltung wird durch Susanne Hänsch oder durch qualifizierte beauftragte Mitarbeiter durchgeführt.
Änderungen des Veranstaltungsprogramms bleiben vorbehalten. In jedem Falle werden die angemeldeten Personen rechtzeitig über Änderungen informiert.
3. Verhinderung und Nichtdurchführung
Absage einer Veranstaltung durch Ultravision, sollte eine Absage durch unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Krankheit, Unfall, zu geringe Teilnehmerzahl oder Anderes) notwendig sein, werden unverzüglich bereits bezahlte Beträge für die Veranstaltung erstattet. Betrifft diese Absage nur einen Teil einer mehrteiligen Veranstaltung, besteht kein Recht auf Erstattung des Veranstaltungsentgeltes. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten. Teilnehmer können aus Veranstaltungsabsagen keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
Bei Ausfall des durchführenden Mitarbeiters kann von mir ein anderer qualifizierter Mitarbeiter für die betroffene Veranstaltung eingesetzt werden, ohne dass ein Recht auf Erstattung der Veranstaltungsgebühr entsteht.
Bei Verhinderung eines Teilnehmers aus wichtigem Grund können einzelne Teile von Veranstaltungen auf Absprache und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Folgeveranstaltungen und freien Plätzen in späteren Veranstaltungen nachgeholt werden. Die Anzahl der Plätze, um einzelne Teile nachzuholen ist begrenzt, sodass Wartezeiten vorbehalten sind. Eine Rückerstattung von bereits gezahlten oder fälligen Gebühren ist nicht möglich.
4. Ablehnung und Ausschluss von Teilnehmern
Ich oder ggf. eingesetzte Mitarbeiter sind berechtigt, ohne Angabe von Gründen Teilnehmer vor der Veranstaltung abzulehnen. Sollte dies der Fall sein, werden bereits gezahlte Seminargebühren zu 100 % zurückerstattet.
Teilnehmer, die den Ablauf eines Seminars wiederholt stören, das Seminar zur Anwerbung von Personen oder zum Verkauf von Produkten/Dienstleistungen nutzen, können, von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Seminargebühr wird in diesem Fall nicht erstattet bzw. ist in voller Höhe fällig.
5. Buchung / Reservierung von Hotelzimmern, Flügen, Bahntickets
Für die Reservierung und Buchung von Hotelzimmern, Flügen und Bahntickets oder anderem sind alle Teilnehmer selbst zuständig. Ersatzansprüche bei unverschuldetem Ausfall oder Absage des Kurses können nicht geltend gemacht werden.
6. Rücktritt und Widerruf
Eine Anmeldung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung. Innerhalb der Widerrufsfrist entstehen keine Stornogebühren oder sonstige Gebühren.
Ein Widerruf ist nicht möglich, wenn eine Veranstaltung innerhalb der Widerrufsfrist bereits begonnen hat.
Nichterscheinen gilt nicht als Widerruf oder Rücktritt.
Bei einer späteren Absage Ihrerseits komme ich Ihnen folgendermaßen entgegen: Bei Absage bis vier Wochen vor Beginn des ersten Termins werden 50 % der vereinbarten Seminargebühren fällig, bei weniger als vier Wochen vor dem ersten Termin ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Der Rücktritt kann ausschließlich schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen.
Sollte eine Veranstaltung, auch wenn diese über mehrere Termine geht, vom Teilnehmer abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Seminargebühren. Bei Teilzahlung sind die noch folgenden Raten vereinbarungsgemäß zu zahlen, unabhängig von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung.
Es besteht kein Rücktrittsrecht, wenn sich der geplante Seminarort ändert.
Ich empfehle meinen Teilnehmern grundsätzlich eine Seminarrücktritts-Versicherung abzuschließen. Diese Dienste werden nicht durch mich angeboten, sondern können über externe Dienstleister in Anspruch genommen werden.
Widerrufsbelehrung für Privatpersonen gemäß Fernabgabegesetz: Teilnehmer (Privatpersonen), die das Rechtsgeschäft weder zum Zwecke einer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen haben und hierfür Fern-Kommunikations-Mittel wie Brief, E-Mail, Telefon genutzt haben, können kostenfrei und ohne Angabe von Gründen bis 14 Tage nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten. Der Widerruf muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. An Ultravision Coaching + NLP Training, Susanne Hänsch, Wincklerstraße 17, 20459 Hamburg oder per E-Mail an hello@ultravision.de
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn Ultravision mit der Ausführung der Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher dies selbst veranlasst hat. Dieser Fall liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer an der Veranstaltung teilnimmt.
Nach wirksamer Ausübung des Widerrufsrechtes, werden beiderseits empfangene Leistungen zurückgewährt.
– Ende der Widerrufsbelehrung. –
7. Kündigung
Bei Ausbildungsgängen, die eine Dauer von sechs Monaten überschreiten, ist eine Kündigung des Vertrages jeweils zum Quartalsende mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen möglich. Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben hiervon unberührt.
8. Vertraulichkeit
Alle Teilnehmer verpflichten sich, sämtliche persönlichen Informationen, die sie während einer Veranstaltung über andere Personen erhalten, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben (Schweigepflicht).
9. Datenschutz und Urheberrechte
Personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit der Anmeldung gespeichert, jedoch nicht an Dritte weitergegeben.
Mit der Anmeldung erklärt sich der Absender bis auf Widerruf bereit, E-Mails durch Ultravision zu erhalten.
Die Nutzung und/oder Umsetzung von Teilnehmerunterlagen und Konzepten und/oder die Darstellung nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) erfolgt ausschließlich durch Ultravision oder mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwendung für gewerbliche Zwecke oder eigene Kurse – auch auszugsweise ist ohne ausdrückliche und schriftliche Erlaubnis ist, – in jeder Form untersagt.
10. Fotos, Video- und Audioaufnahmen
Fotos, Video- und Audioaufnahmen der Veranstaltung dürfen seitens der Teilnehmer ausschließlich nach vorheriger Genehmigung durch Ultravision angefertigt werden. Eine Veröffentlichung jeglicher Aufnahmen, auf elektronischem Weg, in Printmedien und/oder allen anderen Medien bedarf ebenfalls der schriftlichen Genehmigung von Ultravision. Dabei sind die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte am eigenen Bild zu beachten.
Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass gegebenenfalls Audio- oder Videoaufzeichnungen durch Ultravision oder Beauftragte gemacht werden. Mit der Anmeldung erteilt der Teilnehmer die Genehmigung zur privaten und gewerblichen Verwertung dieser Aufzeichnungen. Ein Anspruch auf Provision oder andere Zahlungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Veranstaltungsteilnehmer hat das Recht, dieser Genehmigung im Voraus zu widersprechen. Muss dann aber in diesem Falle mit einem Ausschluss von der Veranstaltung rechnen. Ein nachträglicher Widerspruch ist nicht möglich.
11. Haftung
Die Teilnehmer/innen besuchen die Veranstaltungen auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung für Unfälle und/oder Beschädigungen oder Verlust von Sachen der Teilnehmer übernommen. Eine Versicherung gegen Unfall und gegen die Beschädigung oder den Verlust von Sachen besteht nicht.
12. Allgemeine Bestimmungen
Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Ausbildungen oder einzelne Seminare stellen keine Psychotherapie dar und können diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
13. Sonstiges
Salvatorische Klausel – Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Punkte zur Folge. Zusätzliche Vereinbarungen oder Änderungen müssen immer in Schriftform getätigt vorliegen.
Korrespondenzsprache ist Deutsch.
Im Zweifelsfall gilt immer die derzeit gültige Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Hamburg.
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